Luftvideo für Website und Social Media
Ein kurzer, fertig geschnittener Film nur aus Luftaufnahmen. Reicht für Startseite, Reel oder Anzeige und braucht keine Produktion drumherum.
Luftaufnahmen, Drohnenvideo und Immobilienfotos
Vom Betriebsgelände im Binnenland bis zur Ortslage an der Küste: Drohnenvideo in 4K, Immobilienfotos aus der Luft, Windpark, Baufortschritt und Hofporträt. Einzeln buchbar, ohne Filmproduktion drumherum. Und der Teil, an dem die meisten scheitern: Nationalpark, Vogelschutzflächen und Aufstiegserlaubnis klären wir vorher, nicht am Startplatz.
Antwort in 24 Stunden · schriftliches Angebot in 48 Stunden · unverbindlich
Aufnahmearten
Luftaufnahmen sind kein Selbstzweck. Sie zeigen, was vom Boden aus unsichtbar bleibt: Lage, Größe, Zusammenhang, Weite. Alles andere gehört an den Boden. Jede dieser Aufnahmearten ist einzeln buchbar, ohne Filmproduktion drumherum.
Ein kurzer, fertig geschnittener Film nur aus Luftaufnahmen. Reicht für Startseite, Reel oder Anzeige und braucht keine Produktion drumherum.
Anlage, Umspannpunkt und Zuwegung im Zusammenhang, dazu Detailanflüge für Technik und Wartung. Flugweg und Zeitfenster stimmen wir mit dem Betreiber ab.
Der ganze Standort in einer Kamerafahrt: Hallen, Maschinenpark, Flächen und Anbindung. Genau das Bild, das auf Website und in Stellenanzeigen fehlt.
Hochauflösende Einzelbilder für Exposé und Portal, aus niedriger Höhe, damit das Objekt groß bleibt und die Lage trotzdem lesbar ist.
Der gleiche Bildausschnitt in festen Abständen, über Monate. Ergibt Bauakte, Zeitraffer und Material für die Vermarktung, aus einem Termin.
Gebäude, Park, Parkplatz und Anfahrt aus der Vogelperspektive, sodass Gäste, Patienten und Besucher sich vorab orientieren können.
Für Immobilien entstehen Video und hochauflösende Fotos aus demselben Flug, aus niedriger Höhe, damit das Objekt groß bleibt und die Lage trotzdem lesbar ist. Wenn Innenaufnahmen und Bodenkamera dazukommen sollen: Filmproduktion in Nordfriesland.
Der ehrliche Teil
Der Kreis zerfällt für Drohnen in zwei sehr verschiedene Hälften. Entlang der Küste liegt eines der am strengsten geschützten Gebiete Deutschlands, im Binnenland ist vieles unkompliziert. Deshalb steht diese Frage bei uns vor dem Angebot und nicht danach.
Der Nationalpark zieht sich entlang der gesamten Westküste des Kreises. Dort ist der Betrieb von Drohnen grundsätzlich untersagt, unabhängig vom Gewicht, also auch für Geräte unter 250 Gramm. Eine gebührenpflichtige Einzelgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde ist im Einzelfall möglich, vor allem für Film- und Fernsehaufnahmen. Für Halligen und die vorgelagerten Flächen gilt dasselbe.
Auch an Land liegen große Flächen unter Schutz, vor allem Salzwiesen hinter dem Deich und ausgewiesene Vogelschutzflächen. Für den Aufstieg über diesen Bereichen ist eine Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde nötig, und in Brut-, Rast- und Mauserzeiten wird sie zurückhaltend erteilt. Wir klären diesen Punkt vor der Terminplanung, nicht danach.
Im Kreisgebiet liegt der Flugplatz Husum-Schwesing. Wenn dort eine Kontrollzone ausgewiesen ist, ist ein Aufstieg innerhalb dieser Zone nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle zulässig, und die Freigabe hängt vom laufenden Flugbetrieb ab. Für Termine im Umfeld planen wir das mit ein, statt am Drehtag zu improvisieren.
Über bebauten Wohngrundstücken gilt ein eigener Schutz, dazu kommen Persönlichkeitsrechte der Nachbarn. Für Aufnahmen im öffentlichen Raum verlangen viele Kommunen eine Sondernutzungserlaubnis. Auf privatem Gelände brauchen wir die schriftliche Zustimmung des Eigentümers, bei Bahnanlagen, Industrieanlagen, Kliniken und Behörden kommen eigene Verbote oder Zustimmungspflichten dazu.
Welchen Status eine Fläche hat, zeigt die offizielle Karte der digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt unter dipul.de. Ob dort geflogen werden darf, entscheidet die zuständige Behörde, und je nach Ort sind das mehrere gleichzeitig. Sie müssen das nicht selbst durchgehen: Schicken Sie uns Adresse und Zweck, wir sagen Ihnen innerhalb eines Tages, ob und unter welchen Bedingungen dort geflogen werden kann. Für Einzelgenehmigungen sind zwei bis sechs Wochen Vorlauf realistisch.
Mehr zum Drehgebiet: Filmproduktion in Nordfriesland.
Diese Übersicht ist eine Orientierung nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskunft der zuständigen Behörde und die aktuellen Angaben auf dipul.de.
Nachweise
Als Auftraggeber brauchen Sie nichts davon. Es steht hier, weil man daran erkennt, ob ein Anbieter sauber arbeitet.
Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID sichtbar am Fluggerät.
EU-Kompetenznachweis A1 und A3 als Mindestvoraussetzung, Fernpilotenzeugnis A2 für Flüge in geringerem Abstand zu unbeteiligten Personen, in bebauten Lagen der praktische Standard.
Halterhaftpflicht, die den gewerblichen Betrieb ausdrücklich einschließt.
Erlaubnisse je nach Ort: Aufstiegserlaubnis, Freigabe der Flugverkehrskontrolle, naturschutzrechtliche Einzelgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis und Betretungserlaubnis. Das läuft alles über uns. Sie unterschreiben nichts und beantragen nichts.
Kosten
Sie bekommen keine Preisliste von der Stange, sondern ein Angebot, in dem jeder Posten einzeln steht. Die Anreise weisen wir darin transparent aus, und weil sich Termine im Kreisgebiet bündeln lassen, verteilt sie sich auf mehrere Objekte statt auf eines.
Ein Objekt, ein Termin, rund zwei Stunden vor Ort. Ergebnis: ein kurzer geschnittener Luftfilm und ein Satz Fotos. Der übliche Einstieg für Immobilien, Höfe und kleine Betriebe.
Mehrere Objekte oder Locations im Kreis an einem Drehtag, auf Wunsch zusätzlich mit Bodenaufnahmen und Interviews. Ergibt einen vollständigen Film statt nur einer Ansicht von oben.
Wiederkehrende Termine über Wochen oder Monate für Bauprojekte, Anlagen und Kampagnen. Wird als Paket kalkuliert und ist pro Termin deutlich günstiger.
Gebühren der Behörden weisen wir durchlaufend und einzeln aus. Was Ihr Vorhaben konkret kostet, hängt von Ort, Genehmigungslage, Umfang und Schnittaufwand ab.
Einsatzorte
Hafen, Innenstadt, Kliniken und Gewerbegebiete.
Bahnanlagen, Verwaltung und Betriebe im Norden des Kreises.
Hotellerie, Ferienobjekte und Ortslage. Strand und Vorland liegen im Schutzgebiet, hier entscheidet die Einzelprüfung.
Hafen, Altstadt und Eiderbereich. Attraktive Motive mit unmittelbarer Nachbarschaft zu geschützten Flächen.
Gewerbe, Handwerk und Wohnbebauung zwischen Marsch und Geest. In der Regel gut planbar, oft am selben Tag machbar.
Betriebsgelände, Hallen und landwirtschaftliche Flächen. Klassisches Terrain für Standortfilm und Baudokumentation.
Grachten, Giebelhäuser und Ortskern. Sehenswert aus der Luft, aber eng bebaut, also mit Sondernutzung und Nachbarschaftsklärung.
Anlagen, Zuwegungen und Umspannpunkte auf freier Fläche. Flugweg, Abstand und Zeitfenster stimmen wir mit dem Betreiber ab.
Landwirtschaftliche Betriebe, Weiden und Feldwege abseits der Schutzflächen.
Eigene Seiten zu den größeren Standorten: Drohnenaufnahmen Husum, Drohnenaufnahmen Niebüll und Drohnenaufnahmen Sankt Peter-Ording.
Häufige Fragen
In weiten Teilen des Kreises ja, entlang der Westküste in aller Regel nicht. Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer zieht sich an der gesamten Westküste entlang, dazu kommen Halligen, Salzwiesen und Vogelschutzflächen. Dort ist der Betrieb grundsätzlich untersagt, unabhängig vom Gewicht des Geräts. Im Binnenland über Gewerbegebieten, Betriebsgeländen, landwirtschaftlichen Flächen und Wohnbebauung ist der Flug zulässig, sobald Fernpilotennachweis, Betreiberregistrierung, Versicherung, die Zustimmung des Grundstückseigentümers und je nach Lage eine behördliche Ausnahme vorliegen. Wir prüfen jede Adresse vor dem Termin und legen die Nachweise dem Angebot bei.
Ja, und im Kreis Nordfriesland ist das der häufigste Auftrag. Ein Termin, nur Luftaufnahmen, Video und Fotos, fertig geschnitten und bearbeitet. Sie brauchen dafür kein Drehbuch, kein Interview und keine Bodenkamera. Wenn Sie zusätzlich Aufnahmen am Boden wollen, entstehen die im selben Termin, nötig ist es nicht. Soll später ein größerer Film daraus werden, passt das Luftmaterial dazu, weil wir im selben Look arbeiten.
Welchen Status eine Fläche hat, zeigt die offizielle Karte der digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt unter dipul.de. Dort sind die geografischen UAS-Gebiete hinterlegt, also Naturschutz, Nationalpark, Kontrollzonen von Flugplätzen, Bundeswasserstraßen und weitere Sperrflächen. Für den Kreis sehen Sie dort sofort, wie breit der geschützte Streifen entlang der Küste liegt und welche Flächen im Binnenland dazukommen. Die Karte ersetzt keine Genehmigung, sie zeigt nur, wo Sie eine brauchen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Eine Allgemeingenehmigung ist eine über längere Zeit gültige Erlaubnis der Luftfahrtbehörde für wiederkehrende Standardfälle. Eine Einzelgenehmigung gilt für einen konkreten Ort, einen konkreten Zeitraum und einen konkreten Zweck, sie ist gebührenpflichtig und braucht Vorlauf. Zwei bis sechs Wochen sind realistisch. Für Flächen im Nationalpark und in Naturschutzgebieten führt der Weg immer über die Einzelgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Für einen Drehtag liegen in der Praxis mehrere Papiere übereinander, und genau dieses Bündel organisieren wir.
Nein, als Auftraggeber brauchen Sie gar nichts. Wer selbst fliegt, braucht die Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt mit der e-ID am Fluggerät, den EU-Kompetenznachweis A1 und A3 als Online-Prüfung und für geringeren Abstand zu unbeteiligten Personen das EU-Fernpilotenzeugnis A2. Dazu kommt eine Halterhaftpflicht, die den gewerblichen Betrieb ausdrücklich einschließt. Für Flächen im Nationalpark oder in Naturschutzgebieten reicht der Nachweis allein nie aus, dort entscheidet die zuständige Naturschutzbehörde.
Das hängt an Ort, Genehmigungslage, Umfang und Schnittaufwand, deshalb gibt es hier keine Liste von der Stange. Sie bekommen nach dem Erstgespräch innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Angebot, in dem jeder Posten einzeln steht. Die Anreise weisen wir darin transparent aus, und weil sich Termine im Kreisgebiet bündeln lassen, fällt sie bei mehreren Objekten an einem Tag kaum ins Gewicht. Gebühren der Behörden rechnen wir durchlaufend ab und weisen sie ebenfalls einzeln aus.
Für Gewerbegebiete, Betriebsgelände und landwirtschaftliche Flächen ohne Schutzstatus meist innerhalb weniger Tage. Sobald eine behördliche Ausnahme nötig ist, rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen Vorlauf für die Bearbeitung. Das Wetter an der Westküste ist der zweite Faktor, deshalb legen wir bei jeder Buchung ein Ausweichfenster fest. Kurzfristige Anfragen für Bauabnahmen, Verkaufstermine oder Wartungsdokumentationen bekommen wir häufig trotzdem unter.
Im Binnenland ist das der Normalfall, sofern kein Schutzstatus dagegensteht und der Betreiber oder Bewirtschafter zustimmt. Bei Windparks stimmen wir Flugweg, Abstand und Zeitfenster vorher mit dem Betreiber ab, weil drehende Rotoren und Wartungsverkehr die Planung bestimmen. Auf Höfen und Betriebsgeländen gilt dasselbe: Wir brauchen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers und klären vorab, wer sich während des Fluges auf der Fläche aufhält.
Ja, aus demselben Flug wie das Video. Für Exposé, Portal und Website liefern wir hochauflösende Einzelbilder aus niedriger Höhe, dazu die Übersicht mit Lage, Grundstücksgrenze und Umgebung. Entscheidend ist die Flughöhe: Ein Hof am Ortsrand wirkt aus wenigen Metern groß und lesbar, aus großer Höhe verschwindet er in der Fläche. Auf Wunsch legen wir Grundstücksgrenzen und Beschriftungen ins Bild.
Video in 4K, farbkorrigiert und im selben Look wie unser Bodenmaterial. Fotos hochauflösend, auf Wunsch zusätzlich als RAW. Wir nehmen so auf, dass sich aus einem Flug 16:9 für Website und Fernsehen, 9:16 für Reels und Stories sowie 1:1 und 4:5 für den Feed schneiden lassen. Sie bekommen also alle Formate aus einem Termin und brauchen keinen zweiten Flug für Social Media.
An der Westküste ist das keine Ausnahme, sondern Teil der Planung. Wir legen bei jeder Buchung ein Ausweichfenster fest und entscheiden am Morgen des Termins anhand der Prognose. Fällt der Flug aus, verschieben wir ihn in dieses Fenster, ohne dass ein zweiter Termin berechnet wird. Das steht so im Angebot, damit niemand auf einer Absage sitzen bleibt.
Über unbeteiligten Menschenansammlungen ist der Flug verboten, auf dem Marktplatz genauso wie beim Betriebsfest. Über einzelnen unbeteiligten Personen ist er nur in engen Grenzen und abhängig von Drohnenklasse und Fernpilotenzeugnis zulässig. In der Praxis arbeiten wir mit abgesperrten Startplätzen, mit Aufnahmen zu Randzeiten und mit Flugwegen über freier Fläche. Wo das nicht trägt, ersetzen wir die Luftaufnahme durch eine hohe Kameraposition am Boden.
Im Nationalpark und in Naturschutzgebieten ja. Die Grenze von 250 Gramm betrifft die Regeln der offenen Kategorie, sie hebelt den Schutzstatus einer Fläche nicht aus. Wer mit einem kleinen Gerät über Salzwiese oder Watt startet, fällt unter dasselbe Verbot wie mit einem großen. Begründet wird das mit Störungen von Brut-, Rast- und Mausergebieten sowie von Vogelschutzflächen.
Sie erhalten umfassende Nutzungsrechte an den fertigen Filmen und Fotos für die vereinbarten Kanäle, schriftlich im Angebot. Rohmaterial und Projektdateien bleiben bei uns archiviert. Der praktische Vorteil: Wenn Sie später eine andere Fassung, ein Reframe oder ein zusätzliches Standbild brauchen, greifen wir ins Archiv statt neu zu fliegen.
Der nächste Schritt
Sie brauchen kein fertiges Konzept und keine Budgetzahl im Kopf. Ein Satz reicht, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.
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