Luftvideo für Website und Social Media
Ein kurzer, fertig geschnittener Film nur aus Luftaufnahmen. Reicht für Startseite, Reel oder Anzeige und braucht keine Produktion drumherum.
Luftaufnahmen, Drohnenvideo und Immobilienfotos
Hamburg ist eine der anspruchsvollsten Städte Deutschlands für Drohnenflüge. Kontrollzone, Hafen, Elbe und dichte Innenstadt liegen im selben Bildausschnitt. Genau deshalb entscheidet die Vorbereitung und nicht die Kamera. Drohnenvideo in Kinoqualität, Immobilienfotos aus der Luft, Baufortschritt und Logistikaufnahmen, einzeln buchbar und ohne Filmproduktion drumherum.
Antwort in 24 Stunden · schriftliches Angebot in 48 Stunden · unverbindlich
Aufnahmearten
Luftaufnahmen sind kein Selbstzweck. Sie zeigen, was vom Boden aus nicht sichtbar ist: Lage, Größe, Zusammenhang, Anbindung. Alles andere gehört an den Boden. Jede dieser Aufnahmearten ist einzeln buchbar, ohne Filmproduktion drumherum.
Ein kurzer, fertig geschnittener Film nur aus Luftaufnahmen. Reicht für Startseite, Reel oder Anzeige und braucht keine Produktion drumherum.
Halle, Hof, Rampen und Anbindung an Straße und Schiene in einer Kamerafahrt. Das beantwortet die Frage, die jeder Mieter und jeder Kunde zuerst stellt.
Hochauflösende Einzelbilder für Exposé und Portal, aus niedriger Höhe, damit das Objekt groß bleibt und die Lage trotzdem lesbar ist.
Der gleiche Bildausschnitt in festen Abständen, über Monate. Ergibt Bauakte, Zeitraffer und Material für die Vermarktung, aus einem Termin.
Haus, Terrasse, Umfeld und Entfernung zu Wasser, Messe oder Innenstadt in einer Bewegung. Für Buchungsseite, Portal und Kampagne.
Überflug über Gelände und Aufbau, wo es zulässig ist. Wo nicht, ersetzen wir das durch hohe Kamerapositionen am Boden statt es zu riskieren.
Für Immobilien entstehen Video und hochauflösende Fotos aus demselben Flug, aus niedriger Höhe, damit das Objekt groß bleibt und die Lage trotzdem lesbar ist. Wenn Innenaufnahmen und Bodenkamera dazukommen sollen: Filmproduktion in Hamburg.
Der ehrliche Teil
Hamburg gehört zu den anspruchsvollsten Städten Deutschlands für Drohnenflüge. Nicht weil hier alles verboten wäre, sondern weil sich mehrere Zuständigkeiten überlagern und fast jede Adresse mindestens eine davon berührt. Deshalb steht diese Frage bei uns vor dem Angebot und nicht danach.
Die Kontrollzone des Flughafens Hamburg deckt weite Teile des Stadtgebiets ab. Innerhalb dieser Zone ist der Aufstieg nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle zulässig, und die Freigabe hängt vom laufenden Flugbetrieb ab. Für viele Adressen im Norden und in der Mitte der Stadt ist das der erste Punkt, den wir klären, bevor überhaupt ein Termin im Kalender steht.
Die Elbe ist eine Bundeswasserstraße, über der eigene Verbote und Zustimmungspflichten gelten. Der Hafen ist zusätzlich Sicherheits- und Industriebereich mit eigenen Zuständigkeiten, und für Bahnanlagen, Industrieanlagen, Behörden, Polizei und Justizvollzugsanstalten gilt das ebenso. Wenn eine dieser Flächen im Bild liegt, planen wir Startplatz und Flugweg entsprechend.
Dichte Bebauung und viele Menschen im öffentlichen Raum. Über unbeteiligten Menschenansammlungen ist der Flug verboten, und für Aufnahmen im öffentlichen Raum verlangen viele Kommunen eine Sondernutzungserlaubnis. Wir arbeiten deshalb mit abgesperrten Startplätzen, mit Randzeiten und mit Flugwegen über Flächen, für die eine Freigabe vorliegt.
An der Elbe und am Stadtrand liegen Naturschutzflächen. Dort ist der Betrieb grundsätzlich untersagt, unabhängig vom Gewicht der Drohne, und Ausnahmen laufen über eine gebührenpflichtige Einzelgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Über bebauten Wohngrundstücken gilt ein eigener Schutz, dazu kommen Persönlichkeitsrechte der Nachbarn. Auf privatem Gelände brauchen wir die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder der Verwaltung.
Welchen Status eine Fläche hat, zeigt die offizielle Karte der digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt unter dipul.de. Ob dort geflogen werden darf, entscheidet die zuständige Behörde, und in Hamburg sind das oft mehrere gleichzeitig. Sie müssen das nicht selbst durchgehen: Schicken Sie uns Adresse und Zweck, wir sagen Ihnen innerhalb eines Tages, ob und unter welchen Bedingungen dort geflogen werden kann. Für Einzelgenehmigungen sind zwei bis sechs Wochen Vorlauf realistisch.
Diese Übersicht ist eine Orientierung nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskunft der zuständigen Behörde und die aktuellen Angaben auf dipul.de.
Nachweise
Als Auftraggeber brauchen Sie nichts davon. Es steht hier, weil man daran erkennt, ob ein Anbieter sauber arbeitet.
Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID sichtbar am Fluggerät.
EU-Kompetenznachweis A1 und A3 als Mindestvoraussetzung, Fernpilotenzeugnis A2 für Flüge in geringerem Abstand zu unbeteiligten Personen, in bebauten Lagen der praktische Standard.
Halterhaftpflicht, die den gewerblichen Betrieb ausdrücklich einschließt.
Erlaubnisse je nach Ort: Aufstiegserlaubnis, Freigabe der Flugverkehrskontrolle, naturschutzrechtliche Einzelgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis und Betretungserlaubnis. Das läuft alles über uns. Sie unterschreiben nichts und beantragen nichts.
Kosten
Sie bekommen keine Preisliste von der Stange, sondern ein Angebot, in dem jeder Posten einzeln steht. Die Anreise weisen wir darin transparent aus, und wenn mehrere Objekte im Stadtgebiet liegen, bündeln wir die Termine an einem Tag. Das ist in Hamburg der größte Hebel, weil auch die Abstimmung mit den zuständigen Stellen dann nur einmal anfällt.
Ein Objekt, ein Termin, rund zwei Stunden vor Ort. Ergebnis: ein kurzer geschnittener Luftfilm und ein Satz Fotos. Der übliche Einstieg für Immobilien und einzelne Standorte.
Mehrere Standorte an einem Tag, auf Wunsch zusätzlich mit Bodenaufnahmen und Interviews. Ergibt einen vollständigen Film statt nur einer Ansicht von oben.
Wiederkehrende Termine über Wochen oder Monate für Bauprojekte und Kampagnen. Wird als Paket kalkuliert und ist pro Termin deutlich günstiger.
Gebühren der Behörden weisen wir durchlaufend und einzeln aus. Was Ihr Vorhaben konkret kostet, hängt von Ort, Genehmigungslage, Umfang und Schnittaufwand ab.
Einsatzorte
Kontorhäuser, Fleete und Backsteinfassaden. Dichte Bebauung und viele Menschen im öffentlichen Raum, deshalb immer mit Vorabstimmung.
Neubauquartiere, Bürohäuser und Kaikanten.
Terminals, Kräne und Umschlagflächen.
Wohnquartiere, Gewerbehöfe und Elbufer. Nachbarschaft und Persönlichkeitsrechte bestimmen hier den Flugweg.
Büro, Gewerbe und Logistik in dichter Lage.
Wohnen, Handel und Verwaltung.
Stadtrand mit Gewerbe, Landwirtschaft und viel Freifläche. Deutlich einfacher als die Innenstadt und oft kurzfristig machbar.
Binnenhafen, Industrie und Hochschulstandort. Wasserstraße und Industrieflächen liegen dicht beieinander.
Gewerbegebiete und Betriebsstandorte rund um die Stadt.
Auch weiter nördlich unterwegs: Drohnenaufnahmen in Kiel und Drohnenaufnahmen in Nordfriesland.
Häufige Fragen
Auf vielen Flächen ja, spontan aber fast nie. Die Kontrollzone des Flughafens Hamburg deckt weite Teile des Stadtgebiets ab, dort ist der Aufstieg nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle zulässig. Über der Elbe als Bundeswasserstraße und über dem Hafen als Sicherheits- und Industriebereich kommen eigene Zustimmungspflichten dazu, über Naturschutzflächen an der Elbe und am Stadtrand ist der Betrieb grundsätzlich untersagt. Auf Gewerbeflächen am Stadtrand, auf Firmengelände und auf privatem Grund mit Zustimmung des Eigentümers ist der Flug dagegen gut planbar. Wir prüfen jede Adresse vor dem Termin und legen die Nachweise dem Angebot bei.
Ja, und das ist in Hamburg der häufigste Auftrag: ein Termin, nur Luftaufnahmen, Video und Fotos, fertig geschnitten und farbkorrigiert. Sie brauchen dafür kein Drehbuch, kein Interview und keine Bodenkamera. Wenn zusätzlich Aufnahmen am Boden gewünscht sind, entstehen die im selben Termin, nötig ist es nicht. Und falls später ein größerer Film daraus werden soll, passt das Luftmaterial dazu, weil wir im selben Look arbeiten.
Die Übersicht gibt die offizielle Karte der digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt unter dipul.de. Dort sind die geografischen UAS-Gebiete hinterlegt, also Kontrollzonen von Flugplätzen, Bundeswasserstraßen, Naturschutzflächen, Bahnanlagen, Industrieanlagen und Behördenstandorte. Für Hamburg sehen Sie dort sofort, wie weit die Kontrollzone reicht und wie viele Sonderflächen sich im Stadtgebiet überlagern. Die Karte ersetzt keine Genehmigung, verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Eine Allgemeingenehmigung ist eine über längere Zeit gültige Erlaubnis der Luftfahrtbehörde für wiederkehrende Standardfälle. Eine Einzelgenehmigung gilt für einen konkreten Ort, einen konkreten Zeitraum und einen konkreten Zweck, sie ist gebührenpflichtig und braucht Vorlauf. Zwei bis sechs Wochen sind dafür realistisch. In Hamburg liegen für einen Drehtag oft mehrere Papiere übereinander, weil sich Kontrollzone, Wasserstraße, Hafengelände und Ortslage im selben Bildausschnitt treffen. Genau dieses Bündel organisieren wir.
Als Auftraggeber brauchen Sie gar nichts, das liegt vollständig bei uns. Wer selbst fliegt, braucht die Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt mit der e-ID am Fluggerät, den EU-Kompetenznachweis A1 und A3 als Online-Prüfung und für Flüge näher an unbeteiligten Personen das EU-Fernpilotenzeugnis A2. Dazu kommt eine Halterhaftpflichtversicherung, die den gewerblichen Betrieb ausdrücklich einschließt. In der Kontrollzone, über der Elbe und über Naturschutzflächen reicht der Führerschein allein nie aus, dort entscheidet die jeweils zuständige Stelle.
Sie bekommen kein Preisschild von der Stange, sondern nach dem Erstgespräch innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Angebot, in dem jeder Posten einzeln steht. Was ein Vorhaben kostet, hängt vom Ort, von der Genehmigungslage, vom Umfang und vom Schnittaufwand ab. Die Anreise weisen wir transparent im Angebot aus, und wenn mehrere Objekte im Stadtgebiet liegen, bündeln wir die Termine an einem Tag. Gebühren der Behörden rechnen wir durchlaufend ab und weisen sie einzeln aus.
Für Gewerbeflächen am Stadtrand ohne Schutzstatus geht das oft innerhalb weniger Tage. Sobald die Kontrollzone, das Hafengebiet oder eine Naturschutzfläche berührt wird, planen Sie mit zwei bis sechs Wochen Vorlauf für Zustimmungen und Genehmigungen. Das Wetter ist der zweite Faktor, deshalb legen wir bei jeder Buchung ein Ausweichfenster fest statt einen Termin zu erzwingen. Wir antworten auf Anfragen innerhalb von 24 Stunden, damit Sie früh wissen, woran Sie sind.
Nicht ohne Weiteres. Die Elbe ist eine Bundeswasserstraße, und der Hafen ist zusätzlich Sicherheits- und Industriebereich mit eigenen Zustimmungspflichten. Möglich sind Aufnahmen dort, wenn die zuständigen Stellen zustimmen und der Startplatz auf einem Gelände liegt, dessen Betreiber die Freigabe erteilt. Wo das nicht zu klären ist, planen wir den Flugweg über Flächen, für die eine Freigabe vorliegt, oder ersetzen die Luftaufnahme durch eine hohe Kameraposition am Boden. Ein Kaifeld oder ein Terminaldach kann eine solche Position sein.
Ja, und zwar aus demselben Flug wie das Video. Für Exposé, Portal und Website liefern wir hochauflösende Einzelbilder aus niedriger Höhe, dazu die Übersicht mit Lage, Grundstücksgrenze und Umgebung. Die Höhe entscheidet: Ein Kontorhaus, eine Gewerbehalle oder ein Stadthaus bleibt aus geringer Höhe groß im Bild, aus großer Höhe verschwindet es in der Fläche. Auf Wunsch legen wir Grundstücksgrenzen und Beschriftungen ins Bild.
Video in 4K, farbkorrigiert und im selben Look wie unser Bodenmaterial, Fotos in hoher Auflösung. Wir nehmen so auf, dass sich aus einem einzigen Flug 16:9 für Website und Fernsehen, 9:16 für Reels und Stories sowie 1:1 und 4:5 für den Feed schneiden lassen. Das spart in Hamburg besonders viel, weil ein zweiter Flug in der Kontrollzone erneut abgestimmt werden müsste.
Wir legen bei jeder Buchung ein Ausweichfenster fest und entscheiden am Morgen des Termins anhand der Prognose. Fällt der Flug aus, verschieben wir ihn in dieses Fenster, ohne dass ein zweiter Termin berechnet wird. Das steht so im Angebot, damit niemand auf einer Absage sitzen bleibt. Wichtig ist das vor allem dann, wenn eine Freigabe an einen bestimmten Zeitraum gebunden ist, denn dann stimmen wir das Ausweichfenster gleich mit ab.
Ja. Über Naturschutzgebieten und Nationalparks ist der Betrieb grundsätzlich untersagt, unabhängig vom Gewicht der Drohne, also auch unter 250 Gramm. Die Gewichtsgrenze betrifft die Regeln der offenen Kategorie, sie hebelt den Schutzstatus einer Fläche nicht aus. Für die Naturschutzflächen an der Elbe und am Stadtrand führt der Weg deshalb über eine gebührenpflichtige Einzelgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde.
Sie erhalten umfassende Nutzungsrechte an den fertigen Filmen und Fotos für die vereinbarten Kanäle, schriftlich im Angebot. Rohmaterial und Projektdateien bleiben bei uns archiviert. Der praktische Vorteil: Wenn Sie später eine andere Fassung, ein Reframe oder ein zusätzliches Standbild brauchen, greifen wir ins Archiv statt neu zu fliegen. In einer Stadt mit Zustimmungspflichten ist das oft der schnellere Weg.
Der nächste Schritt
Sie brauchen kein fertiges Konzept und keine Budgetzahl im Kopf. Ein Satz reicht, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.
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