Ortslage, Gewerbe und privates Grundstück
Hier ist der Flug mit den nötigen Nachweisen zulässig. Gebraucht werden die schriftliche Zustimmung des Eigentümers, bei Hotels und Ferienanlagen die der Verwaltung, und für Aufnahmen im öffentlichen Raum eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde Sylt.