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Drohnenverbot auf Sylt: Warum der Einsatz von Drohnen auf der Nordseeinsel stark eingeschränkt ist

Die Nordseeinsel Sylt ist ein beliebtes Urlaubsziel, das mit seinen weiten Stränden, dem offenen Meer und der interessanten Natur viele Besucher anzieht. Doch wer plant, auf Sylt seine Drohne steigen zu lassen, um atemberaubende Aufnahmen zu machen, der sollte sich vorher genau über die geltenden Vorschriften informieren. Denn es herrscht ein weitgehendes Drohnenverbot auf Sylt.

drohnenverbot auf sylt

Sylt gehört zum Nationalpark – Drohnenflug grundsätzlich untersagt

Der Hauptgrund für die starken Einschränkungen ist, dass Sylt zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gehört. „Was vielen Drohnenbesitzern gar nicht bewusst ist: Im Nationalpark ist der Drohneneinsatz verboten“, betont Christian Wiedermann aus dem Fachbereich Schutz und Entwicklungsplanung in der Nationalparkverwaltung. Dieses Verbot gilt unabhängig von Größe oder Gewicht der Drohne. Auch Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm dürfen nicht geflogen werden.

Konkret untersagt § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) den Einsatz von Drohnen über Naturschutzgebieten und Nationalparks, sofern keine spezielle Genehmigung vorliegt und der Flug der Freizeitgestaltung dient oder nicht unbedingt erforderlich ist. Auf Sylt gilt daher ein generelles Flugverbot für Drohnen.

Drohnen stören Tiere und beeinträchtigen die Ruhe

Die Nationalparkverwaltung sieht die eindeutige Regelung als notwendig an. „Wir brauchen diese eindeutige Regelung, denn ähnlich wie Flugdrachen beeinträchtigen Drohnen die Ruhe im Nationalpark und können die Tierwelt ganz erheblich stören“, erklärt Kirsten Boley-Fleet, Leiterin des zuständigen Fachbereichs. Besonders Vögel würden oft mit Stress, Flucht- oder Verteidigungsverhalten auf die surrenden Flugobjekte reagieren.

Auch die Nationalpark-Kuratorien Nordfrieslands und Dithmarschens begrüßen das Drohnenverbot auf Sylt ausdrücklich. Immer häufiger komme es vor, dass durch Drohnen Naturschutzgebiete und wichtige Brutplätze gestört werden. Gerade bei gutem Wetter würden die Geräte vermehrt über sensible Bereiche wie Strände, Watt oder Rastplätze von Vögeln fliegen.

Drohnenverbot auf Sylt: Ausnahmegenehmigungen nur in Einzelfällen

Wer auf Sylt trotzdem eine Drohne aufsteigen lassen möchte, benötigt eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung. Diese ist nur auf Antrag beim schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) erhältlich. Der LBV-SH stimmt sich dann mit der Nationalparkverwaltung ab. Flüge über besonders sensible Gebiete wie die Schutzzone 1, Seehundliegeplätze oder Mausergebiete von Meeresenten sind aber grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Eine Erlaubnis wird in der Regel nur für Film- und Fernsehaufnahmen erteilt. Für Aufnahmen innerorts ist zusätzlich eine Sondernutzungsgenehmigung der Gemeinde Sylt erforderlich. Private Drohnenflüge zu Freizeitzwecken sind hingegen nicht gestattet.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich

Verstöße gegen das Drohnenverbot auf Sylt können teuer werden. Laut Informationen von bussgeld-info.de drohen bei Missachtung der Vorschriften auf Sylt „unter Umständen Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen“. Auch der allgemeine Bußgeldkatalog für Drohnen sieht Strafen in dieser Höhe vor, wenn gegen die Durchführungsverordnung 2019/947 oder das Luftverkehrsgesetz verstoßen wird.

Wer einen entspannten und ungestörten Drohnenflug auf Sylt plant, sollte sich ein anderes Reiseziel suchen, auf einen Profi zurückgreifen. Auf der beliebten Nordseeinsel sind die Fluggeräte bis auf wenige Ausnahmen nicht willkommen – egal ob groß oder klein. Der Schutz der einzigartigen Natur hat Vorrang. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Hier ist ein kleiner Tipp für das Drohnenverbot auf Sylt:

Vorsicht mit DJI-Drohnen auf Sylt

Wer mit einer DJI-Drohne auf Sylt fliegen möchte, sollte beachten, dass diese Drohnen in der Regel Daten an die zuständige Luftfahrtbehörde senden. Sobald die Drohne abhebt, erhält die Behörde eine Benachrichtigung mit den genauen Koordinaten des Starts.

DJI integriert geografische Zonendaten von Luftfahrtbehörden, um die Nutzung gemäß den Vorschriften zu regulieren. Auf Sylt ist das Fliegen von Drohnen grundsätzlich verboten, da die Insel Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Datenübertragung zu vermeiden: Der lokale Datenmodus bei DJI-Drohnen verhindert die Internetverbindung und die Übermittlung von Flugdaten. Allerdings ändert dies nichts an dem grundsätzlichen Drohnenverbot im Nationalpark.

Die Missachtung der Vorschriften kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, von hohen Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen. Drohnenpiloten sollten sich daher genau über die geltenden Bestimmungen informieren, bevor sie auf Sylt starten.

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